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Die Finanzämter können regelmäßig erst Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr beginnen. Bis zum 28. Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

Durch die direkte Übermittlung der Informationen an die Finanzverwaltung wird die Steuerveranlagung vereinfacht und Rückfragen der Finanzverwaltung an die Bürgerinnen und Bürger reduziert.

    Frühestens ab März können die Finanzämter dann eingereichte Steuererklärungen bearbeiten. Je nach Komplexität des einzelnen Steuerfalles – bei erforderlichen Rückfragen, Belegprüfungen u. ä. – kann die Bearbeitungszeit zwischen 5 Wochen und 6 Monaten betragen – in besonders umfangreichen Fällen sogar noch länger.

Auf der anderen Seite erhalten viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Bescheide auch wesentlich schneller.

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