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Für Alleinerziehende wurde beschlossen, den Freibetrag um 600 Euro auf 1.908 anzuheben. Zusätzlich wird ein Freibetrag pro weiteres Kind von 240 Euro eingeführt. Bei zwei Kindern beträgt der Freibetrag nun insgesamt 2.388 Euro. Der Arbeitgeber sollte diese nachträgliche Erhöhung mit der Dezemberabrechnung berücksichtigen. Bitte prüfen Sie, ob dem Arbeitgeber Ihre vollständigen Daten (ELSTAM) zur Verfügung stehen. Nur dann

kann er den Lohnsteuerabzug im Dezember korrekt berechnen. Wenn Sie den Arbeitgeber gewechselt haben oder mehr als ein Kind alleine betreuen, sollten sie auf jeden Fall eine Steuererklärung für 2015 einreichen, nur dann erhalten Sie die Steuervergünstigung

des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags in vollem Umfang.  

 

  • Der Freibetrag für Kinder wird zweifach angehoben:

2015 um 144 Euro von 2.134 Euro auf 2.256 Euro und 2016 um 96 Euro von 2.256 Euro auf 2.304 Euro – Der Freibetrag für Betreuung und Erziehung bleibt unverändert bei 1.320 Euro.

 

  • Das Kindergeld steigt:

2015 für jedes Kind um 4 Euro

2016 für jedes Kind um 2 Euro.

 

Die Auszahlung wird rückwirkend bis spätestens Oktober 2015 erfolgen

Bitte beachten Sie, dass sich entsprechend auch die Werte der Düsseldorfer Tabelle nach oben verändert haben.

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